Rechtliches

Die stiftung lebensqualität ist eine selbständige Stiftung im Sinne von Art. 80 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).

Aufsicht

Die stiftung lebensqualität wird von der Stiftungsaufsicht des Eidgenössischen Departemets des Inneren (EDI) beaufsichtigt.

Diese Aufsicht der Behörde umfasst die (fakultative) Vorprüfung von Stiftungsprojekten, die jährliche Kontrolle der Rechenschaftsablage, die Genehmigung von Änderungen von Statuten und Reglementen sowie eine eventuelle Auflösung der Stiftung.

Die Eidg. Stiftungsaufsicht amtet zudem als Beurteilungs- und Entscheidsinstanz bei Eingaben oder förmlichen Stiftungsaufsichtsbeschwerden die von Dritten eingereicht bzw. erhoben werden und welche die Rechtmässigkeit der Stiftungstätigkeit an sich oder das Gebahren der Stiftungsorgane zum Gegenstand haben.

 

Revision

HPM Revisionsgesellschaft AG, Sonnenhof 7, 8808 Pfäffikon

 

Steuerbefreiung

Die stiftung lebensqualität ist steuerbefreit.

 

proFonds

Die stiftung lebensqualität ist Mitglied von proFonds, dem Dachverband gemeinnütziger Stiftungen der Schweiz.